Bankraub-Opfer in Gelsenkirchen?
Geben Sie sich nicht auf.
Die Versicherung bietet 10.300€? Ihr Schaden ist höher? Wir setzen Ihr Recht auf vollen Wertersatz durch. Ohne Kostenrisiko mit Rechtsschutz.
❌ Das Problem
Die Sparkassen-AGB begrenzen die Haftung oft pauschal. Bei schweren Sicherheitsmängeln (VdS-Klassen nicht erfüllt, Alarmanlage defekt) ist diese Klausel unwirksam.
⚖️ Die Lösung
Wir fordern Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft. Wir beweisen Pflichtverletzungen der Bank. Wir holen mehr als die pauschale Summe für Sie heraus.
💎 Der Beweis
Keine Inventarliste? Kein Problem. Wir rekonstruieren Ihren Bestand juristisch wasserdicht über Zeugen, Fotos und eidesstattliche Versicherungen.
Häufige Fragen (FAQ)
Die Bank bietet mir eine schnelle Abfindung. Soll ich annehmen?
In 90% der Fälle: Nein. Diese Angebote dienen oft dazu, günstige Erledigungen für die Bank zu erzielen. Sobald Sie unterschreiben, verzichten Sie auf weitere Ansprüche. Lassen Sie das Angebot prüfen.
Was kostet mich der Anwalt?
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Dann meistens nichts. Wir fragen kostenfrei bei Ihrer Versicherung an (Deckungszusage). Ohne Versicherung informieren wir Sie transparent über die gesetzlichen Gebühren.
Kann ich auch Bargeld geltend machen?
Grundsätzlich ja, allerdings sind die Beweishürden hier höher. Bargeld im Schließfach ist oft durch AGB ausgeschlossen, aber auch hier greift: Bei grober Fahrlässigkeit der Bank haftet sie trotzdem.
Handeln Sie jetzt. Verjährung droht nicht sofort, aber Beweise schwinden.
Sichern Sie sich jetzt Ihren Termin zur telefonischen Erstberatung.
0201 - 89072240 anrufen
Per WhatsApp schreiben